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Badezimmer für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

August 2021
Badezimmer für Menschen mit MobilitätseinschränkungenFür ältere Menschen, Personen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist die Bewältigung der täglichen Aktivitäten mit erheblich mehr Anstrengungen verbunden. Daher macht es Sinn, ihr häusliches Umfeld so anzupassen, dass die Nutzung der vorhandenen Möbel und Geräte für sie so einfach wie möglich ist. Dies gilt ebenso für alle Einrichtungen im Bad. Welche technischen Voraussetzungen sollte ein Bad für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erfüllen und wie sollte es gestaltet sein?

Eine Renovierung von Badezimmern ist immer ein zeitaufwändiges und teures Projekt. Damit das Bad nach der Renovierung wieder für viele Jahre ohne weitere Veränderungen genutzt werden kann, müssen vorab die Bedürfnisse aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden. Die Renovierung des Bades muss gut geplant werden. Vorausschauend sollten in die Planung auch Lebensabschnitte einbezogen werden, die erst in 5 oder 10 Jahren kommen. Dies gilt in besonderem Maße für Bäder in Mietwohnungen. Hier sind die Badezimmer oft relativ klein, für zusätzliche Einrichtungen wie Haltegriffe oder Zusatzausstattung ist oftmals kein Platz mehr vorhanden.

Tipps, worauf Sie achten müssen

Bei der Planung eines Bades für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen alle Bereiche des Bades überprüft und gegebenenfalls verändert werden. Alle Einrichtungen im Bad müssen funktional und ergonomisch sein. Eine der wichtigsten Maßnahmen sollte sein, die Dusche so komfortabel und großzügig wie möglich zu gestalten. Personen, die auf ihr liebgewonnenes Bad in der Wanne nicht verzichten wollen, sollten eine Badewanne mit einer speziellen Einstiegstür wählen. Diese lässt sich hochklappen oder wegschieben, so dass der Ein- und Ausstieg in die Wanne leichter ist.

Die meisten Menschen entscheiden sich bei der Badrenovierung jedoch dazu, die Badewanne zu entfernen, um eine großzügige Dusche einzubauen, die von Personen ohne und mit Mobilitätseinschränkungen gleichermaßen genutzt werden kann. Diese Dusche wird allerdings anders aussehen als eine Standard-Duschabtrennung. Sie wird sinnvollerweise einige zusätzliche Funktionen haben, die eine normale Dusche nicht aufweist. Worauf sollten Sie bei der Planung also besonders achten?  Der Zugang in die Dusche sollte breit genug sein, damit auch Personen im Rollstuhl die Dusche benutzen können. Ideal ist hier eine sogenannte Walk-in Dusche, die überhaupt keine Tür hat. Die Duschwanne sollte flach, rutschfest und wenn möglich bodeneben eingebaut sein. Sinnvoll ist zudem die Aufstellung eines stabilen Duschsitzes, damit man beim Duschen auch mal sitzen kann. Wichtig sind gleichfalls Stütz- und Haltegriffe, damit sich Menschen mit eingeschränkter Mobilität beim Duschen abstützen können. Haltegriffe oder Handläufe sollten übrigens im ganzen Bad befestigt werden, sie bieten Sicherheit und Komfort schon bevor Sie auf diese angewiesen sind. Die Mindestanforderung lautet hier, dass Handgriffe auch am Waschbecken und an der Toilette angebracht werden.

Bei den Waschbecken gibt es mittlerweile sehr schöne barrierefreie Badserien, die speziell für ältere Personen und Menschen mit Handicap entwickelt wurden. Diese haben meist runde Kanten und sind mit einem Rollstuhl unterfahrbar. Das WC sollte etwas höher als ein Standard-WC angebracht sein. Als komfortable Sitzhöhe für Erwachsene gelten hier 46 – 48 Zentimeter. Lassen Sie ein Wand-WC einfach entsprechend höher montieren, bei der Anschaffung eines Stand-WCs achten Sie auf eine entsprechende Höhe. Sein Sitz hat eine spezielle Einbuchtung und verstärkte Scharniere, die ein Verrutschen verhindern. Zusätzliche Haltestangen und Griffe erleichtern den Umstieg von einem Rollstuhl auf die Toilette.  

Gesetzliche Vorgaben

Ein Badezimmer für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu planen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Je nachdem, ob das Badezimmer groß oder klein ist, muss die Einrichtung unterschiedlich geplant werden. Wichtig ist gleichfalls, ob das Bad in einer öffentlichen Einrichtung oder in einer privaten Wohnung ist. In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (gültig seit Oktober 2010) sind Planungsgrundlagen für die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden wie z.B. Museen und Schulen, Krankenhäusern und Büros, Gaststätten und Garagen festgelegt.

Seit September 2011 gilt die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen. Die Anforderungen dieser Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, mit motorischen Einschränkungen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen, die großwüchsig oder kleinwüchsig sind, mit kognitiven Einschränkungen, die bereits älter sind, die noch jung sind (Kinder), mit Kinderwagen oder Gepäck.

Mithilfe dieser Norm lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten und damit „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bedürfnisse einer Person, die eine Gehhilfe benutzt, sich von denen einer Person, die sich im Rollstuhl bewegt, grundsätzlich unterscheiden. Wichtig ist, dass bei jeder Person der Komfort im Vordergrund aller Maßnahmen steht. Im ersten Fall genügt vielleicht bereits ein Duschsitz oder ein Haltegriff, im zweiten muss das gesamte Bad rollstuhlgerecht eingerichtet werden.

Technische Bedingungen

Wenn Sie ein barrierefreies Bad planen, sollten Sie daran denken, dass die Nutzbarkeit maßgeblich von der Größe und von der Anordnung der zur Verfügung stehenden Bewegungsflächen bestimmt wird. Eine erwachsene Person nimmt beim Gehen bereits eine Bewegungsfläche von 60 cm, für das Drehen um die eigene Achse also 60 cm x 60 cm ein. Bei Personen mit Gehhilfen oder blinden Menschen erweitert sich der Bewegungsradius bereits auf 1,20 m x 1,20 m und bei Rollstuhlfahrern auf 1,50 m x 1,50 m. Ein barrierefreies Badezimmer sollte eine Grundfläche von mindestens 200 × 240 cm haben, die Badezimmertür nach außen zu öffnen sein. Die Person, die das Bad benutzt, sollte in der Lage sein, sich frei zu bewegen. Wenn das Bad, das von einer Person im Rollstuhl  befahren wird, klein ist, ist es entscheidend, bereits in der Planungsphase auf Ausführung und Anordnung der Schränke und Aufbewahrungsmöglichkeiten zu achten. Ausziehbare Schubladen oder Schranktüren benötigen beim Öffnen viel Platz. Daher muss schon bei der Planung geprüft werden, ob sie in Verbindung mit einem Rollstuhl im Badezimmer verwendet werden können. Offene Regale sind oftmals die bessere Lösung.

Die Badezimmertür sollte mindestens 90-100 cm breit sein und möglichst schwellenfrei sein. Haltegriffe an Toilette und Dusche sind in verschiedenen Größen und Durchmessern erhältlich, so dass sie an das Alter und die Fähigkeiten der jeweiligen Person angepasst werden können. Die Höhe der Haltegriffe ist sehr wichtig; in der Regel befinden sie sich beim Waschbecken etwa 80 cm über dem Boden, beim WC 70 cm.
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