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Das Badezimmer in einem Tiny House

Februar 2022
Badezimmer in einem kleinen HausFast alle Menschen wünschen sich, in den eigenen vier Wänden zu leben, einem Ort, an dem sie sich sicher und wohl fühlen können. Parallel hierzu verzeichnen wir einen ständigen Anstieg der Immobilienpreise. Hinzu kommt, dass ein Leben in einer größeren Eigentumswohnanlage für viele Menschen keine optimale Option darstellt. Dies ist unter anderem ein Grund, weshalb sogenannte „Tiny houses“ - kleine Häuser mit wenig Fläche und vereinfachter Genehmigung - zur Zeit auf großes Interesse stoßen.

Ein Haus von einem Bauträger zu kaufen oder ein Haus selbst zu bauen, ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Und viele Menschen benötigen gar nicht so viel Wohnfläche. Es gibt Leute, für die ein Studio-Apartment völlig ausreicht, solange sie Unabhängigkeit und einen großen Garten haben. Andere Menschen wiederum möchten einfach ein Sommerhaus bauen. In solchen Fällen ist ein Tiny House mit beispielsweise 35qm Wohnfläche eine perfekte Alternative. Die Baukosten sind überschaubar und notwendige Formalitäten werden auf ein Minimum reduziert.

Herausforderungen von Tiny Houses – das Bad

Bauinteressenten, die sich mit der Errichtung eines Tiny Houses beschäftigen, werden schnell erkennen, dass die Planung des Bades eine besondere Herausforderung darstellt. Wenn für die gesamte Wohnfläche nur wenig Platz zur Verfügung steht, muss das Badezimmer in so einem Mini-Haus richtig durchdacht sein. Natürlich wird eine gewisse sanitäre Grundausstattung benötigt und der zur Verfügung stehende Platz muss eine komfortable Nutzung ermöglichen. Eine Standard-Badezimmerausstattung wird hier in der Regel bereits zu viel Fläche beanspruchen. Sinnvoller wird es sein, für die zur Verfügung stehende Fläche maßgeschneiderte Produkte zu bestellen und den Raum mit multifunktionalen Möbeln auszustatten, die eine effiziente Nutzung ermöglichen.

Ein Tiny House – worum geht es hier?

Bevor wir ins Detail über die Planung und Ausstattung eines Badezimmers in einem Tiny House gehen, noch einige Informationen zum Phänomen einer solchen Immobilie und den Grund für das wachsende Interesse an dieser Form von Wohneigentum. Maßgebend für Planung und Durchführung sind die Vorgaben des Länder-Baurechts. Viele Bauherren schrecken die zahlreichen Formalitäten und Vorschriften beim Bau eines großen Hauses ab. Die Errichtung eines Tiny House kann da schon wesentlich einfacher sein. Grundsätzlich regelt die jeweilige Landesbauordnung, in welcher Form das Haus genehmigungspflichtig ist, welche Wohnflächen zulässig und welche Vorschriften zu beachten sind.
Wo man ein Tiny House errichten kann, hängt in erster Linie von der Art seiner geplanten Nutzung ab. Man unterscheidet hierbei zwischen folgenden Nutzungen:
- Dauerhaftes Wohnen
- Nutzung als Wochenend- oder Ferienhaus
- Nutzung als Wohnwagen

Ist eine dauerhafte Nutzung des Hauses geplant, muss das Grundstück, auf dem es gebaut werden soll, zudem folgende Bedingungen erfüllen:
  1. Das Grundstück muss erschlossen und an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie das Ver- und Entsorgungsnetz angebunden sein.
  2. Es muss nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) für Wohnzwecke zugelassen sein. Hierzu gehören Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete und Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung oder Sondergebiete. Oft regeln örtliche Bebauungspläne, welche Arten von Häusern gebaut werden dürfen. Oder es gibt eine Ortsgestaltungssatzung. Sind Bebauungspläne für ein Wohngebiet erstellt, kann es möglicherweise schwierig sein, eine Genehmigung für ein Tiny House zu bekommen. In Sondergebieten oder in „Gebieten zur Entwicklung der Wohnnutzung" dürfte der Bau eines Tiny House am einfachsten sein, da es für diese Gebiete die wenigsten Auflagen gibt.


Ist der Bau verfahrensfrei, muss kein Bauantrag gestellt und auch kein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden. Es muss jedoch eigenverantwortlich geprüft werden, ob das Bauvorhaben wie geplant umgesetzt werden kann. Die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigen (z.B. der Standsicherheitsnachweis und der Wärmeschutznachweis) sind den zuständigen Behörden vorzulegen. Auskünfte hierzu gibt die zuständige Baurechtsbehörde.
Der Bau des Tiny Houses ist genehmigungsfrei. Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben sprechen die Behörden von Bauanzeige-, Kenntnisgabe-, Mitteilungsverfahren. Die Anforderungen an die Unterlagen für diese Verfahren können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Badezimmer auf kleinstem Raum

Sind alle formalen Fragen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung geklärt, kann darüber nachgedacht werden, wie das Badezimmer aussehen könnte. Es muss vor allem funktional sein, was bei der zur Verfügung stehenden kleinen Fläche problematisch sein kann. Anstelle einer Badewanne ist der Einbau einer Dusche mit einer flachen Duschwanne die sinnvollere Lösung. Eine Walk-in Dusche lässt sich hier sehr gut  an die Größe des Badraums anpassen. Ebenfalls ein Muss ist ein in seiner Größe und Form nicht zu ausladendes Waschbecken. Der Platz unter dem Waschbecken sollte für die Unterbringung von Schränken oder Schubladen verwendet werden. Wandhohe Regale sind gleichfalls eine gute Alternative um die Fläche zu nutzen. Zur Unterbringung von Reinigungsmitteln, Kosmetika oder Handtüchern sind Schränke mit Türen eine gute Lösung. Sie bieten viel Stauraum und der Raum sieht trotzdem nicht überladen aus.

Ein Spiegel kann den Raum optisch vergrößern. Mit ihm wirkt das Badezimmer nicht nur geräumiger, sondern auch heller und gemütlicher. Gibt es ein Fenster im Bad, lohnt es sich, Pflanzen auf die Fensterbank zu stellen, die für ein entsprechendes Wohnambiente sorgen. Dekorativ wirken gleichsam geflochtene Körbe oder Kerzen. Auch wenn ein Mini-Bad schwierig zu arrangieren scheint, bedeutet das nicht, dass es nicht geschmackvoll und dekorativ eingerichtet werden kann.
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